Reform der Wallstreet vom US-Senat gebilligt
Seit den 30er-Jahren die größte Finanzmarktnovelle
In der Nacht zum Freitag (21.05.2010) votierte der Senat für ein umfassendes Gesetzespaket. Das Gesetzepaket muss nur noch mit dem Entwurf des Repräsentatenhauses in Einklang gebracht werden. Der Kompromiss soll möglichst noch vor dem Nationalfeiertag am 4. Juli zustande kommen.
Auf Vorschlag von Obamas Partei verabrschiedete der Senat mit 59 gegen 39 Stimmen ein Gesetzeswerk, das riskante Bankengeschäfte eindämmen, Hedgefonds an die Kette legen und Verbraucher vor halsabschneiderischen Immobilienkrediten und Kreditkartenverträgen schützen soll.
Nachfolgend die Eckpunkte im einzelnen:
- Konkurs von Finanzkonzernen: Angeschlagene Großbanken sollen künftig geordnet abgewickelt werden können. Behörden dürfen sie übernehmen und in eine Art Insolvenz führen. Es gibt aber keine neuen Fonds über 50 Mrd. Dollar, um diesen Mechanismus zu finanzieren. Die Insolvenz soll durch Verkäufe von Unternehmensteilen oder Gebühren anderer großer Institute finanziert werden.
- Verbraucherschutz: Der Senat plant bei der Notenbank Fed eine Behörde, die Verbraucher vor Halsabschneiderei bei Immobilienkrediten und Kreditkarten schützt.
- Bankenaufsicht: Der Senat sieht eine moderate Überarbeitung des derzeitigen Flickenteppichs bei der US-Bankenaufsicht vor. Dabei soll die Fed weiter größere Banken mit einer Bilanzsumme von mind. 50 Mrd. Dollar überwachen.
- Verbot des Eigenhandels: Der Senat hat die sogennante "Volcker-Regel" - das Eigenhandel-Verbot für Banken zu Reduzierung des Geschäftsrisikos - in einer abgeschwächten Version beschlossen. Die Aussichtsbehörden sollen selbst die genauen Regeln festlegen.
- Derivate: Der größte Teil des Derivate-Handels soll auf Börsen, andere elektronische Plattformen oder zumindest Abwicklungshäuser gezwungen werden.
- Rat für systemische Risiken: Der Senat hat sich für einen neunköpfigen Rat der Aufsichtsbehörden entschieden, der unter Vorsitz des Finanzministers über systemische Risiken im Finanzsystem wacht.
- Hedgfonds: Hedgfonds mit einem Vermögen von über 100 Mio. Dollar in ihrem Portfolio müssten sich dem Senat zufolge bei der Regierung registrieren und ihre Bücher kontrollieren lassen. Ausgenommen davon wurde aber Wagniskapital-Fonds und private Beteiligungsgesellschaften.
(Quelle: Die Welt, Printausgabe v. Samstag, den 22. Mai 2010)


